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Wofür wird deine Spende verwendet?

Durch Freistellungsbescheid des Finanzamtes für Körperschaften I Berlin, StNr:27/656/54872 vom 12.01.2010 sind wir als Körperschaft anerkannt, die ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten gemeinnützigen Zwecken im Sinne der §§ 51 ff. AO dient.

Das bedeutet, dass wir deine Spende einsetzen für z.B.:

  • Kinder und Jugendarbeit.
  • Ehe- und Familienarbeit.
  • Seelsorgerliche Beratung und Begleitung für hilfesuchende Menschen.
  • Durchführung von Gottesdiensten, auch unter Einbezug von Theater- und Musikelementen.
  • Durchführung von Konferenzen, Kursen, Seminaren und Schulungen für Mitarbeiter und/oder die Allgemeinheit.

 

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